Der Begriff Barrierefreiheit wird (leider) oft mit Behindertengerecht gleichgesetzt. Der Grund dafür ist die gesetzliche Definition des Begriffs im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG):

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. (§4 BGG Behindertengleichstellungsgesetz)

Der Begriff der Barrierefreiheit ist in dieser Definition also fest mit der Gruppe der behinderten Menschen verbunden. In letzter Zeit setzt sich jedoch die Erkenntnis durch, das eine solch eng gefasste Definition zu kurz greift. Immer häufiger tauchen inzwischen die Begriffe Altersgerecht oder Seniorengerecht auf, wenn von Barrierefreiheit die Rede ist. In der deutschen Norm für Barrierefreies Bauen (DIN 18040-2:2011-09), die die technischen Voraussetzungen für barrierefreie bauliche Anlagen regelt, wird die Zielgruppe noch weiter gefasst:

[Diese Norm] berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung [...] oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch für andere Personengruppen wie z.B. groß- oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung. (Vorwort zu DIN 18040-2:2011-09)

Wir möchten die Definition noch ein wenig mehr ausweiten und die Komponente der Lebensqualität mit einbeziehen, da in unseren Augen jeder Mensch von der barrierefreien Gestaltung seines Wohnraums profitiert, unabhängig vom Alter und unabhängig von eventuellen körperlichen Einschränkungen:

Barrierefreie Wohnungen sind für eine möglichst breite Nutzergruppe selbstbestimmt, komfortabel und ohne besondere Anstrengung zu erreichen und zu nutzen. (Haus Wildstein)

Umsetzung der Barrierefreiheit

Leider ist die Ansicht weit verbreitet, dass bereits eine schwellenlose Dusche und bei mehrstöckigen Gebäuden ein Lift ausreichen, um eine Wohnung als barrierefrei zu definieren. Beides sind zwar wichtige Bestandteile, aber es sind noch viele weitere Maßnahmen nötig oder möglich, um die Barrierefreiheit einer Wohnung zu erreichen.

Beim Umbau der Wohneinheiten von Haus-Wildstein haben wir uns an DIN 18040-2:2011-09 orientiert. Es folgen Auszüge aus der Liste von Punkten, die wir erfüllt haben, um unserer Definition von Barrierefreiheit gerecht zu werden. Schauen Sie auch rechts die Bildergalerie der Maßnahmen zur Barrierefreiheit an, in der wir einige der gelisteten Punkte veranschaulicht haben.

Maßnahmen:

  • Sehr große reservierte Parkflächen in unmittelbarer Nähe der Wohnungseingänge.
  • Alle Bewegungsflächen um das Gebäude herum sind befestigt und weisen nur minimales Gefälle auf.
  • Schwellenloser Zugang zu den Wohnungen und schwellenlose Übergänge zwischen den Zimmern.
  • Alle Türen sind leichtgängig und weisen eine lichte Durchgangsbreite von mind. 90 cm und eine lichte Durchgangshöhe von mind. 205 cm auf.
  • Anbringung der extra langen u-förmig gebogenen Drücker von Türen und bodentiefen Fenstern in 85 cm Höhe.
  • Ausreichend große Bewegungsflächen in allen Zimmern, insbesondere vor den Türen.
  • Bedienelemente wie Schalter und Steckdosen sind in 85 cm Höhe angebracht und somit (auch im Sitzen) leicht erreichbar.
  • Bedienelemente sind ausreichend weit von den Raumecken entfernt angeordnet.
  • Lichtschalter sind durch Glimmlampen auch im Dunkeln auffindbar.
  • Schalter und Steckdosen heben sich durch Kontrastrahmen gut von ihrer Umgebung ab und sind mit abtastbaren Symbolen versehen.
  • Spezielle Fensterbeschläge ermöglichen das Öffnen der Fenster auch im Sitzen.
  • Bei den Einrichtungsgegenständen sind die Greifhöhen und Reichweiten sitzender Personen berücksichtigt.
  • Die Dachterrasse ist mit einem Lift erreichbar.
  • Die Geländer von Dachterrasse und Balkon enthalten Fenster, die eine Durchsicht auch im Sitzen erlauben.
  • Alle Badezimmer sind mit speziellen rutschfesten Fliesen ausgelegt.
  • Barrierefreies Badezimmer
    • Ausreichend große Bewegungsflächen vor und neben allen Einrichtungsgegenständen.
    • 1,50 m große schwellenlose Dusche.
    • Haltegriffe in der Dusche.
    • Hochklappbarer, höhen- und seitenverstellbarer Duschsitz mit Armlehnen.
    • Auf Wunsch Spritzschutz für Pflegehilfe neben Duschsitz.
    • Duschthermostat mit Verbrühschutz.
    • Duscharmatur mit leicht bedienbarem Hebel.
    • Duschkopf kann durch einfaches Ziehen am Brauseschlauch niedriger gestellt werden (es muss keine Arretierung gelöst werden).
    • Höhen- und teilweise seitenverstellbare unterfahrbare flache Waschtische.
    • Großer Spiegel für die Nutzung auch im Sitzen.
    • Schwenkbare Waschtischarmatur mit großem Hebel und Verbrühschutz
    • Erhöhtes WC.
    • Hochklappbare und teilweise höhen- und seitenverstellbare Haltegriffe neben WC.
    • Fernauslöser ermöglicht WC-Spülvorgang ohne Positionswechsel.
    • Erreichbarkeit des Klopapierhalters ohne Positionswechsel.
    • Klobürste mit extra langem Griff und trichterförmiger Halterung (erleichtert das Zurückstellen der Bürste)
    • Leichte Erreichbarkeit der Hauptabstellhähne für Kalt- und Warmwasser sowie der Wasseruhren.
    • Gut zugängliches elektronisches Thermostat für Badezimmerheizung.
  • Barrierefreie Küche (in Wohnung D1 bereits vorhanden, in den anderen Wohnungen auf Wunsch gegen Aufpreis)
    • Höhenverstellbare vollständig unterfahrbare Arbeitsplatte.
    • Elektrisch höhenverstellbare Hängeschränke.
    • Einbau der Küchengeräte in Greifhöhe einer sitzenden Person.
    • Seitlich öffnender Backofen.
    • Bedienung der Dunstabzugshaube über Schalter in Griffhöhe einer sitzenden Person.
    • Höhenverstellbarer Esstisch.
    • Ausreichend große Bewegungsfläche vor der Küchenarbeitsplatte.
  • Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen auch gerne ambulante Hilfsdienste, die Sie im Alltag unterstützen.